Nutzungsbedingungen für die Tennishalle des ESV Rot-Weiß Stuttgart e.V. (nachfolgend „ESV“ genannt)


Wir möchten Ihnen eine sichere Umgebung bei der Buchung Ihrer Tennisstunde bieten. Bitte lesen Sie die folgende Erklärung zur Verwendung von Daten, die auf unserem Server gesammelt werden. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. An einigen Stellen auf diesem Server werden persönliche Daten - wie Ihr richtiger Name, E-Mailadresse, Postanschrift, Telefonnummer, Bankverbindung - gesammelt. Ebenso ist es an manchen Stellen des Angebots notwendig, sich zu registrieren und einen Benutzernamen und ein Passwort einzugeben. Diese Informationen werden ausschließlich dazu verwendet, Ihre Buchungen abzuwickeln. Wir geben keine persönlichen Daten unserer Nutzer an Dritte weiter. Wir erstellen keine persönlichen Nutzerprofile. Es werden nur allgemeine Informationen mitprotokolliert, wie z.B. wann Ihre Buchung getätigt wurde. Unsere Statistiken (z.B. Auslastung der Tennishalle) werden ausschließlich vereinsintern verwendet, um die Grundlage für die Preisgestaltung und Sonderangebote zu bilden. Mit Angabe der Kontonummer und Auswahl "Lastschrift" ermächtige ich den ESV bis auf Widerruf alle Beiträge und Gebühren zu den Fälligkeitstagen in der jeweils fälligen Höhe von meinem Konto abzubuchen. Wenn das oben genannte Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehende Rücklastschriftgebühren sind vom Benutzer zu tragen.

 

Abonnement-Bestätigung

Alle Abonnenten können bis zum 1. August eines jeden Jahres ihre Plätze aus der Vorsaison erneut buchen. Das bedeutet sie haben ein Buchungsvorrecht. Wenn bis zum 1. August eines jeden Jahres keine Bestätigung des vorjährigen Abonnements erfolgt, geht das Abonnement in den freien Verkauf.


§1 Geltungsbereich


Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen (nachfolgend „NB“ genannt) gelten für die Buchung und Nutzung der Tennishalle des ESV, deren Plätze, Sanitäranlagen, Umkleideräume, Bewegungsräume und deren Zugänge (nachfolgend „Tennishalle“ genannt) sowie den Parkplatz. Durch die Buchung und durch das Betreten der Tennishalle durch Benutzer, Mitspieler und Besucher gelten die NB in allen Punkten als vereinbart und wirksam.

 

§2 Buchung/Vermietung von Plätzen


(1) Die Buchung von Abonnements und Einzelstunden ist ausschließlich über das Online-Buchungssystem möglich(https://rot-weiss-stuttgart.ebusy.de)
(2) Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar. Der ESV behält sich das Recht vor, angemietete Plätze zu ändern bzw. für eigene Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, wenn der Mieter rechtzeitig, jedoch mindestens 48 Stunden vorher informiert wird. In diesem Fall wird der ESV die Rückerstattung der Vergütung vornehmen, sofern der Benutzer bereits eine Zahlung geleistet hat. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Es gelten die jeweils im Online-Buchungssystem hinterlegten Preise je Zeitstunde und Platz. In der Platzmiete ist die Benutzung des Platzes inklusive Licht, Heizung sowie die Benutzung der Sanitär- und Umkleideräume enthalten. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, ansonsten wird für jede angefangene Stunde der jeweils gültige Preis je Zeitstunde und Platz berechnet.
(4) Die Bezahlung sowohl von Abonnements als auch von Einzelstunden erfolgt ausschließlich über die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Eine Zahlung auf anderem Wege ist ausgeschlossen. Kosten für eventuelle Rücklastschriften trägt der Benutzer.
(5) Abonnements gelten für den angegebenen Zeitraum. Nicht genutzte Stunden werden nicht rückvergütet. Die Stornierung eines Abonnements ist bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des ersten Spieltages möglich.
(6) Einzelstunden können bis spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Spielbeginn erfolgt die Berechnung in voller Höhe, sofern der Platz nicht anderweitig vermietet wurde.

 

§ 3 Datenspeicherung und Videoüberwachung


(1) Mit Registrierung im Online-Buchungssystem und Buchung wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse und Bankverbindung erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Der Eingangsbereich der Tennishalle wird videoüberwacht. Mit Buchung eines Abonnements oder Einzelstunde sowie durch das Betreten des Geländes des ESV und der Tennishalle erfolgt die Zustimmung zur Videoüberwachung. Die Videoüberwachung wird lediglich eingesetzt, um das Hausrecht und die ordnungsgemäße Hallenbenutzung zu überwachen. Der ESV hat ein berechtigtes Interesse daran, dass die Tennishalle nur buchungsgemäß genutzt wird und keine unberechtigte Nutzung, d.h. ohne Zahlung der Gebühr erfolgt. Ferner hat der ESV ein Interesse daran, Rechtsverstöße (z.B. Sachbeschädigung, Diebstahl) bezüglich der im Außenbereich gelegenen Tennishalle zu vermeiden. Es erfolgt keine öffentliche Darstellung der Videoaufnahmen. Aufnahmen werden nur in begründeten Fällen und nur in Screenshots (Einzelbildern) aufgezeichnet und nach spätestens 48 Stunden gelöscht.

 

§ 4 Nutzung der Tennishalle


(1) Das Betreten und Benutzen der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Der Zutritt zu den Plätzen ist nur in Sportkleidung und mit geeigneten Tennisschuhen gestattet.
(3) Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung nicht vom ESV zu vertreten sind (z. B. Unwetter, Streik, Energieausfall, Unruhen, behördliche Maßnahmen und dergleichen), ist der ESV für die Dauer des hierdurch eintretenden Leistungshindernisses, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Fortfall, von der Leistungspflicht befreit.
(4) Das Rauchen sowie das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet.
(5) Trinkgefäße, Flaschen oder andere Behälter aus Glas sind aus Sicherheitsgründen in der Tennishalle nicht erlaubt. Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Speisen – mit Ausnahme von sportspezifischer Nahrung.
(6) Die Tennishalle ist schonend und pfleglich zu behandeln. Sämtliche Geräte und Einrichtungen dürfen nur sachgemäß verwendet werden. Der Benutzer haftet vollumfänglich für von ihm verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen. Beschädigungen und Verunreinigungen sind dem ESV unverzüglich schriftlich anzuzeigen, seien sie selbst verursacht oder festgestellt.

 

§ 5 Hausrecht und Haftung


(1) Der ESV, vertreten durch den Vorstand, übt das Hausrecht aus. Bei Verletzung dieser NB und der Hallenordnung ist der ESV berechtigt, den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle sowie ein Hausverbot zu verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge besteht in diesem Falle nicht. Der ESV behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und anderen gesetzlichen Ansprüchen vor.
(2) Der ESV haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Für Beschädigungen, Verluste und Diebstahl von Kleidung, Ausrüstungsgegenständen und Wertgegenständen gleich welcher Art haftet der ESV nicht. Zurückgebliebene Gegenstände muss der ESV nicht aufbewahren.

 

§ 6 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser NB und Hallenordnung unwirksam sein oder unwirksam werden, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Mietverträge und der übrigen NB unberührt. Es gelten solche als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.

 

ESV Rot-Weiß Stuttgart e.V.

Stuttgart, den 16.09.2019